Pakete elektronischer Bücher (E-Books) und/oder Zeitschriften (E-Journals) sowie ggf. auch anderer digitaler Materialien (E-Medien), werden von kommerziellen oder nicht-kommerziellen Anbietern in der Regel auf nationaler und/oder internationaler Ebene bereitgestellt/vermarktet. Um diese Pakete eindeutig für die Verarbeitung von Metadaten in Verbünden und Bibliothekssystemen zu identifizieren, können Produktkennzeichen bei der deutschen ISIL-Agentur beantragt werden.
Produktkennzeichen beginnen mit dem Präfix "ZDB-". Das Präfix wird gefolgt von einer max. 4stelligen Ziffer als Kennzeichen für den Anbieter. Mit Bindestrich wird daran das aus Buchstaben und/oder Ziffern bestehende spezielle Produktkennzeichen angeschlossen. In der Regel werden nur drei Stellen verwendet, längere Kennzeichen können aber bei Bedarf vergeben werden. Produktkennzeichen werden gleichlautend als ISIL und als Sigel verwendet.
Beispiele:
ZDB-2-SEB (Springer Ebooks)
ZDB-128-VEL (Vahlen eLibrary)
Untermengen zu einem Produkt bekommen ein eigenes Produktkennzeichen, wenn sie einheitlich angeboten werden und sich durch ihre Bezeichnung (z.B. Fachgebiet) unterscheiden.
Beispiel:
Gesamtpaket ZDB-23-DGG (de Gruyter E-Books)
und
Teilpaket ZDB-23-DGE (de Gruyter E-Books / Philosophie und Geschichte)
Dagegen erhalten Pakete mit einzeln nach Wunsch der lizenzierenden Einrichtung zusammengestellten Teilmengen nur ein Produktkennzeichen für das Gesamtpaket.
Pakete, die sich nur durch Jahreszählungen unterscheiden, bekommen keine eigenen Produktkennzeichen.
Beispiel:
Das Paket "oldenbourg-link / Wirtschaftswissenschaften 11/2011" erhält kein neues Produktkennzeichen, es bleibt bei ZDB-42-OWW (oldenbourg-link / Wirtschaftswissenschaften)
Für die Verbünde besteht aber die Möglichkeit, zeitliche Differenzierungen, die im eigenen System vorgenommen werden, auch über das MARC 21 Feld 912 $b "Lizenzjahr" (wiederholbar) in den Metadaten auszutauschen.
Produktkennzeichen müssen über die zuständige Verbundzentrale bei der Deutschen ISIL-Agentur beantragt werden. Für die Beantragung werden die folgenden Mindestangaben benötigt:
Name des Produkts:
Anbieter/Verlag:
PLZ-Anbieter/Verlag:
Ort-Anbieter/Verlag:
URL Produkt:
Inhalte: E-Books / E-Journals / E-Medien?
Ansprechpartner für dieses Produkt beim Antragsteller:
[Hinweis: Wenn Pakete auch Zeitschriftentitel enthalten, die in der ZDB katalogisiert werden sollen, wird neben dem Produktkennzeichen auf Wunsch auch eine ZDB-Bibliothekskennung (BIK) vergeben.]
Die Verbundzentrale sendet nach Prüfung formlos einen Antrag an isilsbb.spk-berlin.de und informiert die übrigen Verbünde über die Beantragung auch über die KVA-Mailingliste.
Hilfreich - aber nicht verpflichtend - ist die Darstellung der Angaben im Pica-Erfassungsformat.
Beispiel:
005 Tw
092 $dZDB-…$eZDB-…
110 Oxford Scholarly Editions Online
371 Oxford University Press, Great Clarendon Street$bOxford$dGB$eOX2 6DP…
410 OSE Online$4c
680 BSZ 20-11-18 Neuantrag
802 S$cj$konlineproducts@oup.com
803 E-Books
805 P$f89
807 WWW$en
814 E-Books$dn$gOxford University Press$iAnbieter kostenpflichtig
856 $uhttp://www.oxfordscholarlyeditions.com/page/2/about$zA
900 $aOnline-Ressource / Datenbank
Für die Betreffzeile sind folgenden Formulierungen vorgesehen:
Es gilt eine 14-tägige Verschweigefrist bei Produktsigelanträgen für Produkte bzw. Pakete eines neuen Anbieters oder auf einer neuen Plattform (für die es noch keine Produktsigel gibt).
Die Verschweigefrist setzt nicht ein bei Produktsigelanträgen für
Darüber hinaus sind ZDB-1-Fälle (FID-Lizenz / Nationallizenz / Nationalkonsortium) von der Verschweigefrist ausgenommen.
Diese Produkte werden in der Regel von einer oder mehreren Bibliotheken für die gesamte Bundesrepublik organisiert, die Finanzierung erfolgt teilweise mit Unterstützung der DFG oder auf der Grundlage kooperativer Finanzierungsmodelle. In Einzelfällen wird die deutschlandweite Verfügbarkeit auch allein durch die organisierende Einrichtung finanziert. Für die gesamte Gruppe dieser Lizenztypen wird der Produktkennzeichenbereich „ZDB-1-“ verwendet.
Die Verhandlungsführer/organisierenden Einrichtungen für diese Produkte stellen die Anträge auf ein Produktkennzeichen direkt bei der ISIL-Agentur, eine Einspruchsfrist gibt es nicht. Zusätzlich zu den oben für die Beantragung genannten Kriterien wird das jeweilige Lizenzmodell (s. Formatbeschreibung) mitgeteilt.
Beispiel: ZDB-1-LWW (Lippincott Williams & Wilkins 'LWW Legacy Archive' als Nationallizenz)
Diese Produkte werden in der Regel durch ein regionales Konsortium organisiert, für das auch überregionale Mitgliedschaften möglich sein können. Das Konsortium bekommt einen eigenen Produktkennzeichenbereich (z.B. ZDB-60-… für HeBIS-Konsortium). Das Konsortium stellt den Antrag direkt bei der ISIL-Agentur, eine Einspruchsfrist gibt es nicht.
Beispiel: ZDB-60-ARF (Annual Reviews current / Economic Collection [HeBIS-Konsortium])