Besonders schützenwerte Bestände, z.B. ein Großteil der vor 1900 erschienenen Werke, werden durch das Altbestandszertifikat einer besonderen Behandlung in der Fernleihe unterworfen. Schon eine ganze Reihe von Bibliotheken hat sich ausdrücklich und schriftlich gegenüber der Leihverkehrszentrale Ihrer Region die Einhaltung der Bestimmungen dieses Zertifikats verpflichtet. Gebende Bibliotheken können also darauf vertrauen, dass ihre in die Fernleihe gegebene wertvollen Bestände entsprechend sorgfältig und durch besondere Maßnahmen geschützt behandelt werden und wohlbehalten wieder zurückkehren.
Die Leihverkehrszentralen melden der Deutschen ISIL-Agentur und Sigelstelle, welche Bibliotheken das Altbestandszertifikat unterzeichnet haben. Im ISIL- und Sigelverzeichnis online wird dieser Sachverhalt durch den Hinweis "Teilnahme am Altbestandszertifikat für die Fernleihe" dokumentiert.
Liste der derzeit am Altbestandszertifikat teilnehmenden Bibliotheken